Unternehmenswert

Wertermittlungen zum Unternehmenswert sind zu unterschiedlichen Phasen einer Unternehmung erforderlich. Meist sind Veränderungen in der Gesellschafterstruktur (z.B. bei Betriebsnachfolgen oder Betriebsübergaben, Unternehmens-verschmelzungen, Ein- oder Austritt von Gesellschaftern, (Teil-)Unternehmensveräußerung und bei Kreditaufnahmen der Auslöser für die notwendige Erstellung eines Sachverständigengutachtens. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass zwischen den Beteiligten (z.B. Verkäufer und Erwerber) die Höhe des Kaufpreises subjektiv unterschiedlich wahrgenommen wird. Erschwerend kommt hinzu, dass es für die Unternehmensbewertung viele unterschiedliche Methoden gibt, die auch zu unterschiedlichen Unternehmenswerten führen können. Neben der fachlichen Methodik muss dem Hotelberater daher auch das korrekte Bewertungsverfahren je Bewertungsanlass festlegen und angewendet werden. Darüber hinaus ist die Bewertung von gastgewerblichen bzw. Beherbergungsobjekten gleichzusetzen mit Betriebswerten, was zur endlichen Nutzung (z.B. der Restlaufzeit des Miet- oder Pachtvertrages) führt. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Erstgespräch die Verfahrensweise.