Inventarbewertungen

Inventarbewertungen (Bewertung des FF&E) werden zu unterschiedlichen Anlässen benötigt. Bei Erwerbs- oder Veräußerungstransaktionen ist häufig die Trennung des Kaufpreises nach Gebäude und Inventar auszuweisen und dem Finanzamt für Besteuerungszwecke (z.B. um Abschreibungssätze festzulegen oder die Grunderwerbssteuer festzusetzen) nachzuweisen. Bei Rechtstreitigkeiten oder dem geltend machen vom Vermieterpfandrecht ist die Inventarbewertung zur wertmäßigen Verrechnung mit einer Mietschuld des Mieters zu erstellen. Im Rahmen von Versicherungsfällen wird durch Gas häufig der (Wieder-) Herstellungswert ermittelt. Ausgangspunkt ist die quantitative,  qualitative und fotographische Erfassung der vorhandenen Inventargegenstände. Die finale Wertermittlung des Fortführungswertes bzw. des Liquidationswertes basiert auf den ursprünglichen Anschaffungspreisen bzw. Neupreisen unter Hinzuziehung eines Zeit- und Gebrauchsfaktors.