Vergütung

Je Einzelfall wird durch unsere Gastronomieberater das günstigste und praktikabelste Abrechnungsmodell für die erfolgte Gastroberatung entwickelt und angeboten.

Privatbeauftragung

Ausgangspunkt einer privatbeauftragten Beratungstätigkeit ist ein erstes Beratungsgespräch, in dem die jeweilige Aufgabenstellung durch den Gastroberater identifiziert und auf deren Inhalte eingegangen wird. Hierin wird der voraussichtliche Zeitaufwand und das voraussichtliche Honorarvolumen unsererseits ermittelt, um beidseitige Planungssicherheit hinsichtlich Honorarvolumens zu erreichen. Die Berechnung für Dienstleistungen unserer Gastronomieberatung erfolgt nach zeitlichem Aufwand und Stunden- bzw. Tagessätzen (zwischen 150,00 Euro und 200,00 Euro / 1.200,00 Euro und 1.600,00 Euro). Eine Pauschalregelung hinsichtlich der Vergütung ist ebenfalls denkbar. Nebenkosten wie z.B. Reisekosten, Verbrauchsmaterial, Spesen, Kommunikationskosten werden ergänzend nach anfallenden Aufwand berechnet.

Beratende Tätigkeit für ein Gericht

Bei Gerichtsgutachten richtet sich die Vergütung nach dem am 01.08.2013 neugefassten Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG). Dabei wird nach Branchenstundensätzen unterschieden, die je Bestellgebiet und Branche in unserem Fall bei mindestens 115,00 Euro liegen. Die vorgenannten Nebenkosten werden ergänzend in Rechnung gestellt.

Alle in Rechnung gestellten Honorarsummen verstehen sich zuzüglich aktuell geltender Mehrwertsteuer.