Datenschutz im Gastgewerbe

Die steigende Sensibilisierung und höhere Kenntnis zum Thema Datenschutz führt unweigerlich zu einem Umdenken in dem Umgang mit personenbezogenen Daten durch touristische Unternehmen. Die geltenden Datenschutzschutzbestimmungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) enthalten verbindliche Vorgaben zum Umgang mit persönlichen Daten von Gästen, Interessenten, Lieferanten und Mitarbeitern. Auf den ersten Blick erscheinen die Vorgaben des Datenschutzrechts als strategischer Kostenfaktor ohne jeglichen Mehrwert für das Unternehmen. Insbesondere die Schaffung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist hier hervorzuheben, da er weisungsfrei handeln soll, der Geschäftsleitung unmittelbar unterstellt ist und seit Novellierung des BDSG dem Kündigungsschutz unterliegt. Die Funktion des Datenschutzbeauftragten (DSB) kann ein externer Datenschutzbeauftragter einnehmen. Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben stellen ein großes unternehmerisches Risiko dar, da bereits jetzt Internetseiten bestehen, auf denen jeder Verstoß aufgeführt wird. Ob diese Bestimmungen auch auf Ihr Unternehmen zutreffen, sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte erfahren Sie hier...